27.08.2025

Hackerangriffe auf Firmen: Zahlen, Daten & Fakten

Laut einer aktuellen Bitkom-Studie1 steigen die Cyberangriffe auf Unternehmen weiter an, der Datendiebstahl nimmt zu. Insgesamt erlitten 2024 nachweislich 81 Prozent (die Dunkelziffer wird sogar auf 91 Prozent geschätzt) aller deutschen Unternehmen Schäden durch Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage. Damit ist klar: Hackerangriffe auf Firmen sind längst keine Ausnahme mehr. Die Frage lautet nicht mehr, ob ein Unternehmen Ziel von Cyberkriminellen wird, sondern wann – und wie schwerwiegend der Angriff ausfällt.

Ein Mann in einer Kapuze sitzt vor einem Computerbildschirm und sieht sich etwas an

Was steckt hinter Hackerangriffen auf Firmen?

Bei Hackerangriffen auf Unternehmen geht es in erster Linie darum, sich unbefugt Zugang zu IT-Systemen zu verschaffen. Die Motive der Cyberkriminellen sind vielfältig: Während manche primär auf finanzielle Gewinne durch Erpressung oder Datenverkauf abzielen, stehen bei anderen der Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen, Kundendaten oder geistigem Eigentum im Fokus.

Besonders häufig kommen sogenannte Ransomware-Angriffe vor: Dabei verschlüsseln die Täter zentrale Firmendaten und fordern ein Lösegeld für deren Freigabe. Bei Phishing-Angriffen wiederum versuchen Kriminelle über täuschend echt gestaltete E-Mails oder Webseiten, Zugangsdaten oder vertrauliche Informationen zu erbeuten. Weitere Varianten sind DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service), bei denen Server überlastet werden, oder auch sogenannte Zero-Day-Exploits.

Aktuelle Hackerangriffe auf Unternehmen im Überblick

Die jüngsten spektakulären Angriffe zeigen eindringlich, wie verletzlich selbst gut aufgestellte Unternehmen sind. Ein besonders schwerwiegender Fall ereignete sich im Oktober 2023, als die Ransomware-Gruppe „Akira“ die Südwestfalen-IT angriff und damit 72 Kommunen mit insgesamt 22.000 Arbeitsplätzen lahmlegte. Der Rüstungskonzern Rheinmetall erlitt im April 2023 ebenfalls einen schwerwiegenden Cyberangriff, der das zivile Geschäft betraf und einen Schaden von etwa 10 Millionen Euro verursachte.

Wie verheerend ein solcher Angriff sein kann, zeigt auch unsere Praxis: In einem aktuellen Fall wurde ein Fertigungsunternehmen von einem Ransomware-Angriff getroffen. Zentrale Systeme wurden innerhalb weniger Minuten verschlüsselt, mit der Drohung, die Produktion dauerhaft lahmzulegen, wenn keine Zahlungen erfolgen sollten. Nur durch den sofortigen Einsatz unserer Spezialisten konnte das Unternehmen nach mehrtägigem Totalausfall wieder in den Notfallbetrieb überführt werden.

Wie verschaffen sich Hacker bei einem Angriff auf Unternehmen Zugang?

Auch wenn es oft so erscheinen mag, geschieht ein Hackerangriff auf Firmen nicht aus dem Nichts. Die Erfahrung zeigt, dass Cyberkriminelle alltägliche Sicherheitslücken ausnutzen, die praktisch jedem Unternehmen zu finden sind. Umso wichtiger ist es, typische Einfallstore zu kennen und zu schließen. Dazu gehören:

  • Phishing-E-Mails: Täuschend echt wirkende Nachrichten, die Mitarbeitende dazu bringen sollen, auf infizierte Anhänge zu klicken oder Zugangsdaten preiszugeben.
  • Schwache Passwörter: Einfach zu erratende Kennwörter oder identische Zugangsdaten für mehrere Systeme bieten Angreifern leichte Beute.
  • Veraltete Software: Nicht gepatchte Systeme mit bekannten Sicherheitslücken sind ebenfalls beliebte Angriffsziele.
  • Unsichere Remote-Zugänge: Schlecht konfigurierte VPN-Verbindungen oder ungeschützte Fernwartungszugänge ermöglichen direkten Netzwerkzugang
  • Social Engineering: Manipulation von Mitarbeitern durch fingierte Anrufe oder persönliche Kontakte, um Zugangsdaten oder andere Informationen zu erlangen.
  • Ungesicherte WLAN-Netzwerke: Schwach verschlüsselte oder offene Funknetze bieten Angreifern einfachen Zugang zu internen Systemen
  • Kompromittierte Websites und Downloads: Legitim wirkende Webseiten oder Software-Downloads, die Schadsoftware enthalten.

Wie können sich Firmen vor Hackerangriffen schützen?

Die gute Nachricht: Da die meisten Cyberangriffe über bekannte und vorhersagbare Schwachstellen erfolgen, können Unternehmen das Risiko eines Vorfalls durch bestimmte Maßnahmen erheblich reduzieren. Ein wirksamer Schutz vor Cyberangriffen verbindet ein Verständnis für potenzielle Risiken und mit konsequentem Handeln auf technischer, organisatorischer und personeller Ebene.

  • Mitarbeiterschulungen: Führen Sie regelmäßige Trainings durch, in denen Phishing-Erkennung, sicheres Passwort-Management und Meldewege eingeübt werden.
  • Starke Passwörter & Multi-Faktor-Authentifizierung: Nutzen Sie komplexe, eindeutige Passwörter und sichern Sie alle sensiblen Zugänge zusätzlich mit Zwei- oder Multi-Faktor-Authentifizierung.
  • Automatische Updates und Patch-Management: Halten Sie Betriebssysteme, Anwendungen und alle verwendeten IT-Komponenten konsequent auf dem neuesten Stand.
  • Netzwerk-Segmentierung und Zugangskontrollen: Trennen Sie sensible Bereiche logisch voneinander und vergeben Sie Zugriffsrechte strikt nach dem Need-to-Know-Prinzip.
  • Regelmäßige Backups und Wiederherstellungstests: Erstellen Sie mehrstufige, offline gespeicherte Datensicherungen und prüfen Sie die Rücksicherung regelmäßig.
  • Endpoint-Security und moderne Antivirenlösungen: Setzen Sie z.B. KI-basierte Schutzmechanismen ein, die verdächtiges Verhalten und Zero-Day-Angriffe erkennen

Unternehmen gehackt – und jetzt?

Leiten Sie folgende Schritte ein, wenn Sie von einem Hackerangriff betroffen sind:

  • Interne IT informieren: Aktivieren Sie Ihr internes Krisenteam oder Ihre IT-Abteilung und beginnen Sie mit der technischen Ersteinschätzung.
  • Externe Spezialisten einschalten: Wenn der Vorfall die internen Ressourcen übersteigt und sie für die Bewältigung des Hackerangriffs Hilfe brauchen, sollte sofort externe Unterstützung angefordert werden.
  • Meldepflichten prüfen und einhalten: Je nach Art des Vorfalls sind Behörden wie das BSI oder die Datenschutzaufsicht innerhalb kurzer Fristen zu informieren.
  • Cyber-Versicherung: Informieren Sie Ihren Versicherer möglichst frühzeitig, um Deckungsansprüche nicht zu gefährden und Soforthilfeprogramme zu aktivieren.

Als vom BSI zertifizierter APT-Response-Dienstleister leisten wir bei einem Hackerangriff Soforthilfe. Wir unterstützen Sie rund um die Uhr mit einer professionellen Incident Response und übernehmen jede Aufgabe des IT-Krisenmanagements. Unsere Experten sind in kürzester Zeit vor Ort oder remote verfügbar, analysieren das Ausmaß des Angriffs, stoppen die Ausbreitung und leiten gezielte Gegenmaßnahmen ein. Wir sichern Spuren für die Beweissicherung, kommunizieren bei Bedarf mit Angreifern und stellen den Notfallbetrieb schnellstmöglich wieder her.

FAQs – Weitere Fragen zu „Hackerangriffe auf Firmen“ beantwortet

Sind Firmen gegen Hackerangriffe versichert?

Mittlerweile verfügen viele Unternehmen über spezielle Cyber-Versicherungen. Diese Policen können Schäden durch Ransomware-Angriffe, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen abdecken, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Versicherer fordern zunehmend den Nachweis angemessener IT-Sicherheitsmaßnahmen und können die Leistung bei groben Fahrlässigkeiten oder fehlenden Präventionsmaßnahmen verweigern.

Was sind die Folgen eines Hackerangriffs auf Firmen?

Ein erfolgreicher Hackerangriff auf Unternehmen kann existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Die unmittelbaren Folgen reichen von Produktionsstillständen und Datenverlust bis hin zu kompletten Systemausfällen, die den Geschäftsbetrieb zum Erliegen bringen. Finanziell entstehen sowohl Kosten für die Wiederherstellung der IT-Systeme als auch Umsatzverluste durch Betriebsunterbrechungen und potenzielle Lösegeldzahlungen. Aber auch der Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. 

Ist ein Hackerangriff meldepflichtig?

Ja, in den meisten Fällen besteht eine gesetzliche Meldepflicht, die je nach Art des Angriffs und betroffenen Daten unterschiedliche Fristen und Behörden umfasst. Bei Verletzung personenbezogener Daten müssen Unternehmen den Vorfall binnen 72 Stunden der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde melden (Art. 33 DSGVO). Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, müssen zusätzlich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) innerhalb von 24 Stunden informieren.

  1. Bitkom-Studie Wirtschaftsschutz 2024 ↩︎

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